Entscheidung des Karlsruher Landgerichts: Auch erneute Indymedia Linksunten Hausdurchsuchungen waren rechtswidrig

Auch erneute Indymedia Linksunten Hausdurchsuchungen waren rechtswidrig

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Screenshot der Open-Posting-Seite von Indymedia Linksunten im Jahr 2016
Screenshot der Open-Posting-Seite von Indymedia Linksunten im Jahr 2016
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Screenshot der Open-Posting-Seite im Jahr 2016 – CC-BY-SA 4.0 netzpolitik.org

Update: Interview mit einem der AnwältInnen der Betroffenen, Lukas Theune: 9:14

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Wohnungsdurchsuchung bei RDL-Redakteur Fabian gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen hat und verfassungswidrig war, folgt nun die nächste Klatsche für den Feldzug der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die Presse- und Medienfreiheit. Auch die, nach RDL vorliegenden Informationen, teilweise brutal abgelaufenen Hausdurchsuchungen gegen die Personen, denen die Staatsanwaltschaft unterstellte für das Archiv von Indymedia Linksunten verantwortlich zu sein, im August 2023, waren rechtswidrig. So ein jetzt veröffentlichter Beschluss des Karlsruher Landgerichts vom 30. Dezember 2025. Zu den Hausdurchsuchungen schreibt die Autonome Antifa Freiburg in einem Communiqué: Es wurde "Türen eingetreten, Scheiben eingeschlagen, Handfesseln angelegt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, Kinder eingeschüchtert, Datenträger sichergestellt, Kündigungen bewirkt, Anwaltskosten verursacht und viel Stress erzeugt."

Betroffen waren im August 2023 die Personen, die schon 2017 Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verbot des konstruierten Vereins Indymedia Linksunten hatten. Eigentlich war das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen "Bildung einer krimineller Vereinigung" gegen sie am 12. Juli 2022 eingestellt worden, weil die Karlsruher Staatsanwaltschaft damals keine Beweise finden konnte und damit keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage hatte. "Bis heute konnte offenbar keiner der bei den linksunten-Razzien im August 2017 beschlagnahmten Datenträger entschlüsselt werden", hatte damals die Autonome Antifa Freiburg vermeldet. Radio Dreyeckland hatte am 30. Juli über diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens informiert. Infolge dieser Meldung, die auch einen Link zum per Suchmaschine leicht auffindbaren Archiv der ehemaligen open-posting-Plattform beinhaltete, fanden im Januar 2023 Hausdurchsuchungen beim Verfasser der Meldung, beim Verantwortlichen im Sinne des Presserechts der RDL-Webseite und in den Räumlichkeiten von Radio Dreyeckland statt. Zur jetzigen Entscheidung des Karlsruher Landgerichts im Zusammenhang mit dem Archiv von Indymedia Linksunten, übernehmen wir hier noch eine Meldung Anna Biselli von Netzpolitik,org. (TS)

linksunten.indymedia.org: Durchsuchungsanordnungen wegen des Archivs waren rechtswidrig

Im August 2023 durchsuchte die Polizei Wohnungen mehrerer Personen, die angeblich das Archiv linksunten.indymedia.org betrieben haben sollen. Doch es gab weder einen ausreichenden Anfangsverdacht noch waren die Maßnahmen verhältnismäßig, entschied nun das Landgericht Karlsruhe.

Im vergangenen November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Hausdurchsuchung bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland unrechtmäßig war. Ihm wurde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben, indem er einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hatte. Davon war er bereits 2024 freigesprochen worden.

Nun erklärte das Landgericht Karlsruhe weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Linksunten für rechtswidrig: die bei vermeintlichen Betreiber:innen des Archivs. Im August 2023 durchsuchte die Polizei mehrere Wohnungen von Personen, denen die „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung“ vorgeworfen wurde. Das war gut ein halbes Jahr nach den Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland

In einem Beschluss vom 30. Dezember kommt das Landgericht zum Ergebnis: Die Durchsuchungsanordnungen sowie die vorläufige Sicherstellung aufgefundener elektronischer Datenträger waren rechtswidrig.

Nicht verhältnismäßig, kein ausreichender Anfangsverdacht

Die Durchsuchungsbeschlüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen, außerdem sei zweifelhaft, ob es überhaupt einen ausreichenden Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gab. „Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung bei Radio Dreyeckland hatte das Landgericht leichtes Spiel“, sagt der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der den Redakteur von Radio Dreyeckland in seinem Fall unterstützt hatte. „Es gab keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die verbotene Vereinigung weiterhin existiert. Das wurde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, die anders entschieden hatten, jetzt nochmal in aller Deutlichkeit unter die Nase gerieben.“

Das Landgericht bezweifelt unter anderem, dass die Existenz einer Archivseite automatisch auf eine fortbestehende Vereinigung hinweist. Außerdem sei das Archiv statisch, neue Beiträge im Sinne der früheren Open-Posting-Plattform sind auf der seit 2020 abrufbaren Seite ebenso wenig möglich wie Kommentare.