Die Stadt Freiburg und die Freiburger Polizei haben Ende letzten Jahres den Stühlinger Kirchplatz zu einem, wie sie es nennen, Einsatz- bzw. Kriminalitätsbrennpunkt erklärt. Das bestätigten Stadt und Polizei auf RDL-Anfrage zur verstärkten Polizeipräsenz und der verstärkten Kontrolltätigkeit, inlusive Pferdestaffeleinsatz. Die Polizei gibt sich somit das Recht, verdachtsunabhängige Kontrollen auf dem Stühlinger Kirchplatz durchzuführen. Die Kontrollen stützen sich laut Polizeipressesprecher Klose auf Paragraph 26 I Nr. 2 des Polizeigesetzes, der u.a. die Identitätsfeststellung erlaubt, wenn die betreffende Person „an einem Ort angetroffen wird, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben“. Laut Polizei werde eine Statistik zu ihrer Kontrolltätigkeit auf dem Stühlinger Kirchplatz erhoben, derzeit gebe es aber „noch keine abschließend zur Veröffentlichung freigegebenen Statistiken“. Etwaige Veurteilungen folgten den verstärkten Kontrollen bisher nicht.
Parallel zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen werden auf dem Stühlinger Kirchplatz auch Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Laut städtischem Presseamt verbietet das Ordnungsamt den Betroffenen den Aufenthalt auf dem Stühlinger Kirchplatz von 10 Uhr morgens bis 3 Uhr nachts. Die Verbote gelten jeweils für eine Dauer von sechs Wochen. Aktuell sei „nur“ ein Aufenthaltsverbot gültig. Seit Anfang 2016 hat die Polizei nach eigener Auskunft fünf Aufenthaltsverbote für den Platz ausgesprochen. Zudem beinhalteteten drei Urteile des Amtsgerichts Freiburg ebensolche Aufenthaltsverbote.
Die beiden skizzierten Sondermittel für die Polizei beschränken sich örtlich laut Stadtverwaltung auf die die Fläche zwischen Wentzingerstraße, Wannerstraße, Eschholzstraße und Engelbergerstraße.
Alles in allem lässt sich sagen: Nachdem die Badische Zeitung den Stühlinger Kirchplatz schon 2014 zur no-go-area geschrieben hat, führen Stadtverwaltung und Polizei diese Linie nun konsequent fort und sorgen dafür, dass auch das kleine Freiburg sein Gefahrengebiet hat - einhergehend natürlich mit der massiven Einschränkungen der individuellen Grundrechte. Für Aufregung wird die Einrichtung des Freiburger Gefahrengebiets in Salomon und Neidecks Law-and-Order-City wohl kaum sorgen.
(FK)
Update:
Auf die RDL Anfrage nach der Statistik, auf die sich die Einrichtung des "Einsatzbrennpunktes" stützt, erklärte der Polizeipressesprecher: „Eine Weitergabe an die Medien ist nicht vorgesehen, da die Inhalte über eine reine Statistik hinausgehen“