Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Sozialgericht Karlsruhe mit einem Eilbeschluss vom 12. Januar die Leistungskürzungen eines Geflüchteten wegen angeblich unentschuldigten Fehlens bei einem 80-Cent-Job gestoppt. Die Regelung zur Arbeitspflicht im Asylbewerberleistungsgesetz sei verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts ist zudem die Streichung des soziokulturellen Existenzminimums „verfassungsrechtlich nicht zulässig“. Über die Entscheidung haben wir mit Tareq Alaows, dem flüchtlingspolitischen Sprecher von PRO ASYL, gesprochen. Er geht zunächst auf die 80-Cent Jobs und die Entscheidung des Sozialgerichts ein.
