EU darf Lügendetektorexperiment an Reisenden weitgehend geheim halten

EU darf Lügendetektorexperiment an Reisenden weitgehend geheim halten

Die EU muss die Ergebnisse der von ihr finanzierten Forschung mit Video-Lügendetektoren trotz Eingriffs in die Grundrechte von Reisenden nur zum Teil offenlegen. Dies hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden. Geklagt hatte seit zweieinhalb Jahren der Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten). Breyer hatte auf die Herausgabe der Dokumente der EU über die rechtliche Zulässigkeit und die ethische Vertretbarkeit geklagt und verlangte auch die Offenlegung der Ergebnisse. Das EU-Gericht hat sich nun gegen die völlige Geheimhaltung der Unterlagen ausgesprochen. Veröffentlicht werden müssen die Unterlagen zur ethischen und juristischen Bewertung zur „automatischen Täuschungserkennung“ oder automatisierten „Risikobewertung“, allerdings nur die allgemeinen Bewertungen, nicht die zum konkreten Projekt, da hier die kommerziellen Interessen der beteiligten Firma betroffen seien. Es geht um das Risiko der Stigmatisierung und von Falschmeldungen. Laut dem Gericht wird dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit Genüge dadurch getan, dass die Firma innerhalb von vier Jahren eine wissenschaftliche Veröffentlichung über das Projekt vornehmen müsse.

            Breyer bewertete es immerhin als positiv, dass das Geschäftsinteresse der Firma nicht in allen Punkten als überwiegend bewertet wurde. Als nicht akzeptabel sieht Breyer allerdings, dass die jahrelange Geheimhaltung der konkreten EU-Überwachungsprojekte bestätigt wurde. Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente müssten Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung erhalten. Dies gelte gerade „bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen“ wie die eines „Video-Lügendetektors“. Die Europäische Union finanziere immer wieder die Entwicklung und Erprobung von Technologie, die die Grundrechte verletze und unethisch sei.