Seehofers "Geordnete-Rückkehr-Gesetz": Flüchtlinge aus "sicheren Herkunftsstaaten" können sich Komplettausschluss nicht entziehen

Flüchtlinge aus "sicheren Herkunftsstaaten" können sich Komplettausschluss nicht entziehen

kein mensch ist illegal

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Wir haben schon öfter über Seehofers geplante "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" gesprochen. Hauptsächlich wird über die Pläne debattiert Strafen von bis zu drei Jahre Haft für Personen zu verhängen, die Abschiebungstermine veröffentlichen oder potentiell Betroffene über 'geplante Identitätsfeststellungsmaßnahmen' informieren. Das Gesetz würde aber noch viele andere Entrechtungen mit sich bringen, insbesondere für Menschen aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten". Wir haben uns mit diesem Aspekt des Gesetzes, der oftmals in Vergessenheit gerät, befasst.