Gleichbehandlungsgrundsatz vs. Aushöhlung des Asylrechts: Sonderrecht für Menschen aus "sicheren Herkunftsstaaten" : Verstoß gegen die Verfassung?

Sonderrecht für Menschen aus "sicheren Herkunftsstaaten" : Verstoß gegen die Verfassung?

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Als die Grünen sich 2014 für Kretschmanns Ja zur Festlegung Serbiens, Mazedoniens und von Bosnien-Herzegowina als "sichere Herkunftsstaaten"  rechtfertigen mussten, rechtfertigten sie sich u.a. damit, dass sich für die Betroffenen gar nicht viel ändern werde: Ihre Asylanträge würden ja ohnehin schon größtenteils abgelehnt. Dreieinhalb Jahre später gibt es eine Fülle von Lebensbereichen, in denen Menschen aus "sicheren Herkunftsländern" per Gesetz schlechter behandelt werden als andere. Ist das nicht verfassungswidrig? Schließlich steht im Artikel 3 des Grundgesetzes: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (...) Niemand darf (...) wegen seiner Rasse (...), seiner Heimat und Herkunft (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." Der Jurist David Werdermann hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Einfach ist die Sache nicht: Auch die Aushöhlung des Asylrechts wurde ins Grundgesetz geschrieben. Und das mit der Gleichbehandlung will der Gesetzgeber auch recht vorsichtig verstanden wissen... Doch nicht alle Auswüchse des derzeitigen Entrechtungswahns sind rechtlich haltbar. Wir haben mit David Werdermann darüber gesprochen.