Gericht beurteilt die Einkesselung unschuldiger DemonstrantInnen als rechtens

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Gericht beurteilt die Einkesselung unschuldiger DemonstrantInnen als rechtens

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung hinsichtlich der Klage eines Demonstrationsteilnehmers bei den Protesten vor der Europäischen Zentralbank 2013 gefällt. Demnach war die Einkesselung und Feststellung der Identität von hunderten DemonstrantInnen durch die Polizei damals rechtmäßig.

Die Blockupy-Proteste hatten 2013 über mehrere Monate hinweg in vielen Städten weltweit stattgefunden und sich gegen eine ungerechte Finanzindustrie gerichtet. In Frankfurt am Main demonstrierten im Juni 2013 ebenfalls tausende Menschen. Im verhandelten Fall wurde ein Demonstrationszug gegen die EU-Austeritätspolitik nach einer halben Stunde gestoppt, nachdem Feuerwerkskörper und Farbbeutel von teils vermummten Personen auf PolizistInnen geworfen worden waren. Daraufhin wurden 900 TeilnehmerInnen von der Polizei umzingelt und in einem mehrere Stunden dauernden Prozess wurde die Identität aller festgestellt. Der Einsatz war von Demo-BeobachterInnen als unverhältnismäßig kritisiert worden.

Der Kläger selbst war 5 Stunden festgehalten worden, bevor er überprüft wurde und gehen durfte. Die RichterInnen sahen seine Grundrechte dadurch aber nicht verletzt. Sie urteilten, dass die Polizei in einer solchen Situation zunächst alle Beteiligten verdächtigen dürfe. Unschuldige Personen sollten bei der Einkesselung möglichst ausgespart werden, aber der Staat dürfe die Versammlungsrechte in diesem Fall einschränken, wenn durch eine geschlossene Gruppe Straftaten verübt werden.