Nach der klaren Entscheidung, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig sind, gab es jetzt erneut eine juristische Klatsche für die Politik der Härte gegen Schutzsuchende der neuen Bundesregierung. In einem Eilverfahren hat das Berliner Verwaltungsgericht festgestellt, dass im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) gegebene Aufnahmezusagen rechtsverbindlich sind und die Bundesregierung Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen muss.
Wir haben darüber mit Andreas Linder von der Initiative move on Menschen Rechte Tübingen gesprochen. Der Verein war eine von 70 zivilgesellschaftlichen Meldestellen im Bundesaufnahmeprogramm für besonders bedrohte Afghaninnen und Afghanen.