Rückkehr zur Transparenz im Demokratie-Prinzip: Oberbürgermeister will jetzt „mindestens„ zur Hälfte vorberatende Gemeinderats-Ausschüsse öffentlich machen

Oberbürgermeister will jetzt „mindestens„ zur Hälfte vorberatende Gemeinderats-Ausschüsse öffentlich machen

Badische Zeitung und Radio Dreyeckland sind die Medien die vor Ort kontinuierlich die Tätigkeit des Gemeinderates begleiten. Von beiden wurde eine Tendenz namentlich seit 2020 kritisiert, daß zunehmend die vom OB Martin Horn gesteuerten und autorisierten Tagesordnungen der vorberatenden Ausschüsse zunehmend zu einem closed shop in Nichtöffentlichkeit degenerierten, die dann im Gemeinderat oft völlig ohne jede Debatte bar jedes Argument„durchgewinkt“wurden.
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Ein eigentlich klarer Verstoß gegen die gesetzlich im Interesse des Demokratieprinzips vorgenommene und verankerte Abwägung einer nur durch das öffentliche Wohl und den privaten Interessen Einzelner begrenzte Öffentlichkeit verstieß. Von RDL mehrfach angemahnt. Von ESFA und JUPI auch öffentlich kritisiert. Letztlich am 7.7.22 in gemeinsamen Brief ohne CDU und AfD der Verwaltung zur Aufbereitung beauftragt.
Darauf hat nun das Bürgermeisteramt reagiert. Dem 12.Hauptausschuß wurde am 14.11.2022 eine Änderung der Geschäftsordnung vorgelegt die diese an die seit 2015 geltende Rechtslage anpasst.
Für ESFA kritisierte Lina Wiemer-Ciallowitz, dass nur für den OB eine Untergrenze von „mindestens die Hälfte“ – laut Begründungstext - für die Öffentlichkeit vorgegeben werden soll. Selbst im Hauptausschuß, der nach Beratung im Fachausschuß die Vorlagen öffentlich verhandeln soll, kann der OB bei Vorlagen – wie dieser Vorlage zur Geschäftsordnung - bis zur Hälfte die Nicht-Öffentlichkeit verfügen.
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In einem neuen Paragraphen 9a wird der Verwaltung in Absprache mit dem Ältestenrat, das Recht auf Internetpublikation der Öffentlichen Sitzungsteile eingeräumt. Leider werden hier auch böswilligen Interpretationen Vorschub geleistet: so könnten wegen der Nichterwähnungen des Rechts der Presse und Internetplattformen(§9 Satz1) dies als Beschränkung der Medienfreiheit negativ auslegen werden.
Das neu aufgeführte Recht auf Bildaufnahmen und deren Publikation der öffentlichen Sitzung wird wohl in Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Rät:innen auf den Fluren ausserhalb der öffentlichen Sitzungen in den städtischen Räumen von deren Einwilligung abhängig gemacht.

Trotz Beibehaltung ihrer Kritik als erster Schritt werden wohl ESFA und JUPI im Gemeinderat der Änderung zustimmen. Vorher sollte die oben angeführte Klarstellung bei den Medienrechten im Internet aber noch angefügt werden.

Michael Menzel

 

Die Debatte gesamt:15:33