Presseerklärung des Oberlandesgerichts enthält quasi Vorverurteilung unseres Redakteurs

Presseerklärung des Oberlandesgerichts enthält quasi Vorverurteilung unseres Redakteurs

Weil ein Redakteur von Radio Dreyeckland in einer Nachricht über die nach dem Vereinsrecht verbotene Internetplattform linksunten.indymedia.org einen Link zu einem seit dem Jahre zurückliegenden Verbot von linksunten.indymedia.org nicht mehr ergänzten Archiv gesetzt hat, will ihm die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung den Prozess machen. Das Landgericht Karlsruhe lehnte aber die Annahme der Anklage ab. Darauf legte die Staatsanwaltschaft aber Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Dieses gab der Beschwerde nicht nur statt, sondern äußerte sich in einer Presseerklärung über unseren Redakteur als habe es gerade damit seine Schuld festgestellt, meint der Co-Geschäftsführer von Radio Dreyeckland Michael Menzel. Zur Klarheit: Das Oberlandesgericht hat keine Verhandlung durchgeführt, kein Urteil gesprochen und ist trotzdem von der Schuld überzeugt, obwohl jeder bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt.

jk