Allein 25 zusätzliche Klassenzimmer für die am 29.1.25 von grünschwarz rückwirkend zum laufenden Schuljahr durchgepeitschte Wiedereinführung von G-9 fehlen an Gymnasien. Bei 60 % Übergangsquote zu Gymnasien in Freiburg auch ein massives Raumproblem. Erst recht wenn auch z.B. an die naturwissenschaftlichen Bedarfe neben den Klassenzimmern gedacht wird. Aber auch finanziell eine sehr hohe Belastung der Stadt. Die Bestellenden - BUND und Land - tragen die Kosten nicht voll.
Teilweise sollen sie durch die Umwandlung alter Realschulen in Gemeinschaftschulen abgedeckt werden. An zweien haben die Schulkonferenzen dies beschlossen
So bei der als Emil-Thoma -Realschule zu Schuljahrsende aus dem Rennen geht. Nach dem Beschluss der Schulkonferenz wird sie als dreizügige Sternwald Gemeinschaftsschule mit potentieller gymnasialer Oberstufe auf dem Wiehre Campus im Zusammenspiel mit wachsender Richard Mittermeier Schule und Walter-Eucken-Wirtschaftsgynasium einen re-startzum neuen Schuljahr hinlegen . Beim Raumbedarf wurde auch im teilrenovierten Lycee Turenne Teile gedeckt. Doch dieser Campus platzt auch so aus allen Nähten. Schulleiter Joss
Auch die zur Gemeinschaftsschule umgewandelte Wentzinger Realschule wird den Bedarf nur teilweise erfüllen können. So die Schulleiterin Frau Nitsch. Hier werden also aus Raumnot der vierzügigen Gemeinschaftsschule Lösungen durch Beibehaltungen von Wanderklassen, Verzicht der Willkommensklasse auf einen Raum und dem Ausweichen in das Franz-Hüttinger Haus vormittags notgelöst.
Neugebaut wird zunächst im Dietenbach die dortige Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe. Danach bzw. parallel kommt der Grundsatzbeschluss zum 3- zügigen Gymnasium am Tuniberg mit Gemeinschaftschule zum Zuge.
In der Altstadt wird darüberhinaus schon jetzt ein städtische Gebäude für externe Klassen vom Immobilienmanagement Freiburg (IMF) gesucht [geplant werden]. Altes Sozialamt in der Karlskaserne???
Für das Droste-Hülsdorf - Gymnasium in Herdern sollen Container schon bald bezugsfertig sein. So wird bei anderen räumlich beschränkten gymnasialen Schulgebäuden wohl auch gedacht. Schulhof und Freiflächen Adé.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Grundschulen soll ab Schuljahr 2026/27 gegenüber dem Schulträger bestehen. Beginnend zunächst in der Klasse 1. [Nach 4 Jahren sind dann alle - auch private und 8 öff.SBBZ- Grundschulen verpflichtet, den Rechtsanspruch zu gewährleisten.]
Freiburg hat in seinen 30 öffentlichen Grundschulen sich bereits im Jahr 2012 auf den Weg gemacht, ein freiwilliges Zusatzangebot über das staatliche Halbtagsschul Niveau hinaus mit seinem SKB (Schulkindbetreuung mit Bildung, Erziehung und Sport). Das Rahmenkonzept 2016- auch für für Kooperation mit freien Träger - mit einem 3- Modul Konzept [bis 13 Uhr/bis 14 Uhr bis 17 Uhr] hat zwar die Halbtagschule für Kinder und Eltern attraktiv gehhalten: 25 blieben Halbtagsschulen(HTS), nur 5 entwickelten sich zu Ganztagsschulen. Die Eltern mussten mussten für die Angebote teilweise zahlen und es war freiwillig. Nur 5 gebundene Ganztags Grundschulen (GTS) sind jedoch als öffentliche mit 8 Stunden werktäglich existent.
Die Freiburger Modell genannte SKB Konzept fällt jetzt Freiburg also auf die Füsse. Inklusive rückläufiger Landeszschüsse und trotz Ankennung im SchulG .
Zwar nehmen gut 80 % der Grundschülerinnen SKB Angebote in den drei Modulen mit 4.665 Betreuungsplätze in Anspruch: 81 % davon im Modul bis 14 Uhr, aber noch 52 % bis 17 Uhr. Die Stadt muss schon jetzt eingestehen: "können allerdings – aufgrund des Fachkräftemangels – nicht alle Nachfragen nach Plätzen in der Schulkindbetreuung umfassend befriedigt werden, dies gilt vor allem auch mit Blick auf den zeitlichen Umfang der angebotenen Betreuungsmodule."[G-25/11( S.3)].
Geschätzt 500-800 Plätze fehlen und ca. mindestens 50 Vollzeit Äquivalente im pädagogischen Personal. Trotz nahezu flächendeckenden Mittagessenangebot ist die Situation des gemeinsamen Essens alles andere als befriedigend:
Hinzu kommt noch, daß der Rechtsanspruch 48 Wochen um fasst und damit auch Ferien! Kinder in den 11 privaten Grundschulen wie den 5 privaten SBBZ können nicht gegenüber ihrem Schulträger, sondern gegenüber der Stadt als Träger der Kinder- und Jugendhilfe diesen Rechtsanspruch geltend machen.
In nahezu jeder dieser Hinsichten kann der Vorschlag der Verwaltung nur ein erster Aufschlag sein.
Inbesondere vor dem Hintergrund der völlig ungesicherten Finanzierungen des Landes und des Bundes.