Die Odyssee des Schutzsuchenden Hasmatullah F. aus Tübingen: Rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben, zur Ausreise nach Afghanistan gezwungen, nach Deutschland zurückgeholt und vom BAMF als unglaubwürdig abgeurteilt

Rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben, zur Ausreise nach Afghanistan gezwungen, nach Deutschland zurückgeholt und vom BAMF als unglaubwürdig abgeurteilt

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Pressekonferenz zur Rückkehr von Hasmatullah F., Tübingen, 14.12.2017
Pressekonferenz zur Rückkehr von Hasmatullah F., Tübingen, 14.12.2017
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Wüste Welle

Der Fall von Hasmatullah Fazelpur aus Tübingen hatte letzten Herbst für einigen Wirbel gesorgt. Er war im September 2017 rechtswidrig von Deutschland nach Bulgarien abgeschoben worden. Rechtswidrig weil das rechtsstaatliche Verfahren noch lief. Als das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass ihn Deutschland aus Bulgarien zurückholen müsse, war er allerdings schon von den dortigen Behörden unter Schlägen gezwungen worden, nach Afghanistan auszureisen. Das Gericht erklärte aber: Deutschland muss Hasmatullah aus Afghanistan zurückholen. Mitte Dezember war die Freude bei seiner Rückkehr nach Tübingen groß. Ende Februar dann die nächste Ernüchterung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF lehnte den Asylantrag ab. Dagegen klagt Hasmatullah Fazelpur nun. Wir haben mit dem Unterstützer Andreas Linder von der Initiative Menschen Rechte Tübingen gesprochen.