Der Fall von Hasmatullah Fazelpur aus Tübingen hatte letzten Herbst für einigen Wirbel gesorgt. Er war im September 2017 rechtswidrig von Deutschland nach Bulgarien abgeschoben worden. Rechtswidrig weil das rechtsstaatliche Verfahren noch lief. Als das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass ihn Deutschland aus Bulgarien zurückholen müsse, war er allerdings schon von den dortigen Behörden unter Schlägen gezwungen worden, nach Afghanistan auszureisen. Das Gericht erklärte aber: Deutschland muss Hasmatullah aus Afghanistan zurückholen. Mitte Dezember war die Freude bei seiner Rückkehr nach Tübingen groß. Ende Februar dann die nächste Ernüchterung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF lehnte den Asylantrag ab. Dagegen klagt Hasmatullah Fazelpur nun. Wir haben mit dem Unterstützer Andreas Linder von der Initiative Menschen Rechte Tübingen gesprochen.