"Eine Fehlerkette von verschiedenen Seiten": BAMF und RP Karlsruhe ließen Afghanen rechtswidrig nach Bulgarien abschieben

BAMF und RP Karlsruhe ließen Afghanen rechtswidrig nach Bulgarien abschieben

_AbschiebungenStoppen.JPG

Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Foto: RDL
Am 14. September hat das Regierungspräsidium Karlsruhe den afghanischen Asylbewerber Hasmat-Ullah F. von Tübingen nach Bulgarien abgeschoben. Hasmat-Ullah F. war über Bulgarien in die EU eingereist, und so hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, dass nach der sogenannten Dublin III-Verordnung Bulgarien für seinen Asylantrag zuständig ist. Doch das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied am 22. September: Die Abschiebung war rechtswidrig. Denn der Anwalt von Hasmat-Ullah F. hatte eine Klage und einen Eilantrag gegen die Entscheidung des Bundesamts eingereicht. Und solange das Gericht noch nicht über den Eilantrag entschieden hat, hätten die Behörden Hasmat-Ullah F. nicht abschieben dürfen. Das Gericht forderte deswegen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss Hasmat-Ullah F. "unverzüglich" zurück nach Deutschland holen. Matthieu hat am vergangenen Freitag mit Markus Niedworok, dem Anwalt des Betroffenen gesprochen und ihn gefragt, ob der Bund seinen Mandanten bereits zurückgeholt hat: 7:49

 

Am Ende des Interviews erwähnt der Anwalt Niedworok, dass es in Bulgarien massive Mängel bei Asylverfahren gibt. Dazu erklärten Unterstützerinnen von Hasmat-Ullah F. in Zeitungsartikeln etwa, dass er in Bulgarien in Abschiebehaft genommen und dort von Polizisten geschlagen wurde. Ausserdem wurde er gewaltsam dazu gezwungen, seine Fingerabdrücke abzugeben und ohne Übersetzer ein Papier zu unterzeichnen, dessen Inhalt er nicht kannte.