Kommentar von Rolf Geffken zum Bundesarbeitsgerichtsurteil: Ver.di darf Streikposten auf Amazon Parkplatz postieren

Ver.di darf Streikposten auf Amazon Parkplatz postieren

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Quelle: 
amazon-verdi.de
Die Gewerkschaft ver.di, die seit Jahren erfolglos versucht Amazon dazu zu bewegen einen Tarifvertrag nach den Bedingungen des Einzel- und Versandhandels abzuschließen, darf Streikposten auf einem Amazon-Betriebsparkplatz aufstellen. DieseEntscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch bekanntgegeben. Euphorisch macht das Urteil Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor allerdings nicht.