Offizielle Vertreter der Herero und Nama-Völker haben vergangene Woche kollektiv eine Klage gegen Deutschland vor dem US-amerikanischen Bundesgericht von New York eingereicht. Sie wollen gerichtlich bewirken, dass die deutsche Bundesregierung sie in den Verhandlungen über Entschädigungen für das Völkermord an ihren Vorfahren einbezieht.
Berlin Postkolonial und der Vertreter der Herero stellten am gestrigen Montag klar, dass die Herero und Nama mit ihrer Klage keineswegs individuelle Entschädigung fordern, sondern eine kollektive Entschädigung anstreben. Diese Entschädigung solle in einem "kommunalen Aufbaufonds" einfliessen. Zuvor hatten zahlreiche Medien wohl ungeprüft Behauptungen des Sonderbeauftragten der Bundesregierung Ruprecht Polenz (CDU) übernommen und die Fehlinformation verbreitet, wonach es den Klägern um eine "persönliche Geldentschädigung" gehe.
Das Deutsche Reich hatte Anfang des 20. Jahrhunderts Hunderttausende Herero und Nama in seiner damaligen Kolonie im heutigen Namibia ermorden und verdursten lassen. Das Deutsche Reich enteignete die Überlebenden von ihrem Weideland, Vieh und Eigentum. Dies habe die Überlebende und ihre Nachfahren bis heute zur Armut verurteilt.
Gegenwärtig verhandelt die Bundesregierung mit der namibischen Regierung über die Bedingungen für eine Wiedergutmachung. Doch Vertreter der Herero und Nama betrachten die namibische Regierung aber nicht als angemessene Vertreterin ihrer Interessen, unter anderem weil Zehntausende von ihnen in Nachbarländern wohnen. Sie kritisieren, dass Deutschland sie als Nachkommen der Opfer und als Betroffene der Enteignung nicht am Verhandlungstisch einladen will. Dies verstösst aus ihrer Sicht gegen eine Erklärung der UNO-Generalversammlung von 2007. Demnach dürfen indigene Völker durch ihre eigenen VertreterInnen an Entscheidungsprozessen teilnehmen, die sie betreffen.