33. Ethiktagung will "Die Weichen richtig stellen" (mit Carina Kebbel)
Laut PsychKHG können Menschen, "die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind", in Baden-Württemberg "gegen ihren Willen in einer nach § 14 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind". "Unterbringungsbedürftig" (nach § 13 Absatz 3 PsychKHG) "ist, wer infolge einer psychischen Störung (...) sein Leben oder seine Gesundheit erheblich...