Laut BZ-Bericht (online 3.3.20) hatte die Fascho-Flügel AfD Freiburgs nicht einmal ihre eigene Sturmabteilung des Kreisverbands komplett zur Kundgebung für das Gedenken in Form eines Strassennamens an den millionenfachen Massenmord- Kommandanten des 1. Weltkriegs, Hindenburg der neben dem Refaming seiner eigenen Mordverantwortung zur "Dolchstosslegende" auch Hitler zum Reichskanzler ernannte und dessen NS-Diktaturgesetze gegenzeichnete an das Rathaus gebracht. Ein paar kümmerliche Partei-Gestalten lümmelten sich unter extensiven Polizeischutz gegen den Protest von 200 antifaschistisch Gestimmten an die Rathausmauern.
Wesentlich erfolgreicher war die beiden Stadträte jedoch im Gemeinderatsgremium selbst.
Der Gemeinderat hatte bereits im November 2016 - gegen CDU,FDP und FW - folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
"1.Der Gemeinderat nimmt den in der Anlage 2 zur Drucksache G-16/212 vorgelegten Abschlussbericht der „Kommission zur Überprüfung der Freiburger Straßennamen“ zur Kenntnis und erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission."
Doch statt zügig hatte die von OB Dieter Salomon geleitete Verwaltung mal wieder auf Zeit gespielt und insbesondere bei den als eindeutig NS-Belasteten Gedenk- Strassennamensschildern wie "Hindenburg" mehr als geloost bei der Durchführung von Anwohneranhörung und Beschlussfassung zur Umbenennung.
In der Gemeinderatssitzung vom 3.3.20 rollte ausgerechnet
nun die von OB Martin Horn geführte Stadtverwaltung in Gestalt des Rechtsamtleiter Müller dem Fascho-Flügel der AfD den roten Teppich zur Gemeinderatsvorführung aus: Statt darauf zu instieren, das ein korrekter Antrag die Aufhebung des oben zitierten Grundsatzbeschlusses zur Voraussetzung hat, beließ sich seine Lesart von Gemeindeordnung (§34) oder Geschäftsordnung (§13) darauf, daß ja bereits 6 Monate ins Land gegangen seien. Diese gesetzliche Neubehandlungs- Ausschluß(!)frist soll es möglich machen, das Thema neu - im Sinne "ob" überhaupt umbenannt werden soll - zu behandeln. Peinlich für den Rechtsamtsleiter aber ist, daß es in der Gemeinderats-Geschäftsordnung weiter heißt: "Über einen durch Beschluss des Gemeinderates oder eines Ausschusses erledigten Gegenstand kann erneut erst beraten werden, wenn neue Tatsachen vorliegen oder neue wesentliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen." Im Grundsatz war die Umbenennung auf Basis der Kommissionfeststellungen aber beschlossen! Neue Tatsachen oder wesentliche Gesichtspunkt aus den Anhörungen waren nicht gekommen. (Im Fall Heidegger belegen diese eher zusätzlich dessen glühenden nationalsozialistischen Geist). Erst recht aber wußte natürlich die AfD diese nicht einmal ansatzweise mit ihrem Fake-News Anträgen anzubringen. Eine Abstimmung zum "Ob" der Umbenenng - so Punkt 1 der AfD Anträge - war also gerade folglich nicht zulässig.
Peinlich bleibt auch, daß die CDU und die Freien Wähler sich in Komplizenschaft mit dem völkischen Fascho-Flügel der AfD begaben! Nur kurz nach den gerade auch von völkischen Brandstiftern mental mit vorbereiteten, rassistischen Morden in Hanau! Schämt Euch für Euer Beharren auf diesen geschichtlichen Kontinuitätslinien!
Meint Michael Menzel
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