Die Aussetzung der Durchführung einer Entscheidung, einen Asylbewerber an den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen, aufgrund der Covid-19-Pandemie bewirkt keine Unterbrechung der sechsmonatigen Überstellungsfrist. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Was dieser etwas kompliziert klingende Satz nun bedeutet, darüber haben wir mit Wiebke Judith, der rechtspolitischen Referentin von PRO ASYL gesprochen.