Update 8.10.2020: Mittlerweile hat der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink der Stadt Tübingen die Nutzung polizeilicher Daten für eine Liste „auffälliger“ Asylbewerber verboten. Die Datensammlung sei rechtswidrig. "Die Aufnahme in die Liste erfolgt, ohne dass Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sich bereits mit dem Vorwurf befasst und diesen in einem rechtsstaatlichen Verfahren bestätigt hätten." Die Stadt könne weder im Einzelfall noch generell belegen, dass von den erfassten Personen tatsächlich eine konkrete Gefahr für Behördenmitarbeiter ausgeht. Der Landesdatenschutzbeauftragte sparte nicht mit Kritik am immer wieder rassistisch auffälligen Boris Palmer: „Die Klärung dieser datenschutzrechtlichen Frage, welche die kritisierte Datenverarbeitung aufwirft, gestaltete sich äußert mühsam“, so der Landesdatenschutzbeauftragte Brink. Selten habe er in seiner Kontrollpraxis einen solchen Unwillen einer Behörde festgestellt, seine Anfragen umfassend zu beantworten, wie in diesem Fall.
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Ursprünglicher Beitrag vom 03.05.2019
Immer wieder gibt es Berichte darüber, dass Geflüchtete, die gegenüber den Behörden, Mitarbeitern von Sicherheitspersonal etc. den Mund aufmachen nicht gerade bevorzugt behandelt werden, immer wieder gibt es auch Verlegungen in andere Flüchtlingslager. Besonders offensiv geht natürlich mal wieder Boris Palmer in Tübingen vor. Von Stadtverwaltung, Polizei oder sogenannten Integrationsmanager*innen als „auffällig“ identifizierte Geflüchtete werden in die von privater Security bewachte Unterkunft Europastraße verlegt. „Die Liste der Auffälligen“ hat für einiges Aufsehen gesorgt und wird von flüchtlingssolidarischen Gruppen massiv kritisiert. Wir haben mit Andreas Linder von der Initiative move on Menschen Rechte Tübingen gesprochen.