Studie des Instituts für Menschenrechte: Für Schlafzimmer im Flüchtlingswohnheim gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung - auch bei Abschiebungen

Für Schlafzimmer im Flüchtlingswohnheim gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung - auch bei Abschiebungen

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Institut für Menschenrechte

Sind Zimmer in Flüchtlingsunterkünften Wohnungen? Wenn man Platz, Privatsphäre und Möglichkeit selber zu kochen betrachtet, muss man wohl klar sagen, Nein Wohnen ist das nicht. Und trotzdem: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Flüchtlingsunterkünften. Zu diesem Ergebnis kommt in einer Studie das Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution in Deutschland, die auch vom Bundestag gefördert wird. Wir haben mit Dr. Hendrik Cremer, einem der beiden AutorInnen gesprochen. Wenn man seinen Ausführungen folgt, muss auch die Rechtmäßigkeit der Verträge zwischen Baden-Württemberg und European Homecare, Betreiber der Landeserstaufnahmestelle in der Lörracher Straße und die Abschiebepraxis aus Flüchtlingsunterkünften, in Zweifel gezogen werden. Und auch andere Hausordnungen, auch in Freiburger Wohnheimen, könnten demnach rechtlich nicht haltbar sein. Was hat die Studie festgestellt?