Datenschutz gilt auch für Geflüchtete: Selbst wenn Boris Palmer schimpft, darf Tübingen keine Liste mit "auffälligen" Flüchtlingen führen

Selbst wenn Boris Palmer schimpft, darf Tübingen keine Liste mit "auffälligen" Flüchtlingen führen

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Die Zäune exsitieren noch nicht, sind aber in den Köpfen
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Bündnis Bleiberecht Tübingen

Immer wieder gibt es Berichte darüber, dass Geflüchtete, die gegenüber den Behörden, Mitarbeitern von Sicherheitspersonal etc. den Mund aufmachen nicht gerade bevorzugt behandelt werden, immer wieder gibt es auch Verlegungen in andere Flüchtlingslager. Besonders offensiv ist in der Vergangenheit Boris Palmer in Tübingen vorgegangen. Von Stadtverwaltung, Polizei oder sogenannten Integrationsmanager*innen als „auffällig“ identifizierte Geflüchtete wurden in die von privater Security bewachte Unterkunft Europastraße verlegt. „Die Liste der Auffälligen“ hat für einiges Aufsehen gesorgt und nun ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink eingeschritten. Am Montag den 5. Oktober gab er bekannt, dass er der Stadt Tübingen die Nutzung polizeilicher Daten für eine Liste „auffälliger“ Asylbewerber untersagt. Die gesammelten Daten müssen gelöscht werden. Wir haben über diese Entscheidung mit dem baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink gesprochen.