Peter Unmüssig, sieht sich selbst gern als Projektentwickler.
Seine Unmüssig Bauträger Betreuungsgesellschaft Baden mbH wird von ihm auch als solche geadelt vermarktet. Als führender Betongold Profiteur ist sie aber schon in Freiburg und der Region berüchtigt!
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Der Ex-Brielmann-Gelände-Projekteur und Betonriegelbauer, mit dem Geschäfts- und Wohnungsbaukomplex an der Berliner Allee, der ein Parkhaus als Zentrum umschließt und Kinderspielen auf Dächer verbannt.
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Das seit November 2023 baurechtlich in der Pipeline befindliche EX-OBI Gelände an der Basler Str. auf dem bis auf Tiefgarage abgerissen mit Ladenpassagen und 160 Wohnungen extrem nachverdichtet werden soll: feindlich gegen körperlich Gehandicapte Menschen mit – billigst – Treppen, Wohnungsschnitten mit Karnickelstallqualitäten last noch least auch Hitzespots für die Klimakatastrophe.
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Letztes gilt auch für das letzte im August 2024 realisierte Projekt die Betongold- Burg EKZ Landwasser Mitte. Nur das in diesem Fall die Ost-West liegende Einkaufs-Mall durch einen 13-stöckigen Wohnaufbau in südlicher Richtung „verschattet“ wird. Auch diese Mall musste oder wurde eine Rampe erforderlich gemacht, um sie von Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen überhaupt begehbar zu erstellen.
Nun will also Peter Unmüssig auch den automobilen Haupteingang nach Landwasser 150 m nördlich seiner Betonburg EKZ-neu betonprofitlich ausweiden mit extremer Nachverdichtung.
Dort wo jetzt noch eine Tanke im Vollbetrieb ist und ein fossiler Überproduktions-VW Händler sein Autohaus längst schliessen musste, sollen auf der Fläche von jetzt 4.629 qm der Auwaldstr.13 die direkt gegenüber dem roten Otto liegt, Unmüssigs jüngstes Nachverdichtungsprojekt entstehen. Das im Eigentum der Freiburg S-Wirtschaft-Immobilien - einer städtischen FWTM und Sparkassengesellschafts-Tochter - befindliche Grundstücke soll von städtischer Seite mittel Abriss der Fußgängerbrücke über die Elsässerstr. Um 500 qm auf über 5000 qm erweitert werden. [Für die Neuerschliessung der ebenerdigen Querung der Elsässerstrasse und deren Anschluß hin zur Wirthstr. sowie für die Abrisskosten will das Bürgermeisteramt übrigens keinen Kostenersatz ausser dem Grundstückserwerbspreis durch das erweiterte Grundstück angesetzt!] Allerdings
Die Stadtverwaltung kommt aber dem „Projektentwickler“ aber auch sonst maximalst entgegen:
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ihm wird eine Geschossflächenzahl von 3,0 (15.000 qm) zugebilligt.
Unmüssig will trotz umliegender Wohnbebauung mit einst maximal 5-Geschossen (BbauPlan 1975) mittlerweile auf 8-9 Geschossen ausgebaut - einen nordwestlichen Wohnturm mit 17 Geschossen und 52 m Höhe sowie einen östlich gelegenen Blockrandriegel -13m hohen mit 5-Geschosse im Osten zu Straba und Elsässerstr. auf dem Sockel der „lebhaften“ Erdgeschossnutzungen - mit vor allem Parkierung – hin zu einer angeblich 6-stöckigen Trakt im Südosten von 25m Höhe -
Der angeblich „begrünte Innenhof“ mit den Hochpaterre-Parkdeck soll mal wieder durch eine für Menschen mit Handicaps feindliche „großzügige Freitreppe“ auf den halböffentlichen Platz geführt werde. Dessen „lebendige Erdgeschosszone mit Gastronomie, Dienstleistungen etc.“ zusammen mit 125 Wohnungen als städtebauliches Ziel im neuen Bebauungsplan 5-129 zunächst hier in der Innenentwicklung den alten Bebauungsplan Landwasser Mitte-II Plan-Nr.5-43 ablösen soll, der nur 5 Geschosse zulässt.
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Entgegen kommt dem Paar Unmüssig Stadt aber auch, daß im Flächennutzungsplan ein gemischtes Gebiet (MI) vorgesehen ist. Allerdings sind auch dort nach § 17 der BauNutzVO nur 0,6 statt o,8 GRZ bei der Überbauung vorgesehen
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Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB wird trotz Bejahung der Anhaltspunkte nach FFH-Gebiet und Vorgelschutzgebiet betrieben [Hier könnte deren Vergrämung durch FSB Bauten an der Wirthstr. dem Projektmacher entgegen kommen]
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Die städtische Projektentwickler-Freundlichkeit setzt sich bei den zur Offenlage erforderlichen Gutachten fort:
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obwohl das neue Gebiet nur 150m entfernt vom hochverdichteten Stadtteilzentrum EKZ des gleichen Projektentwicklers liegt, wird die dortig realisiertee ähnliche Mischnutzung bei der im neuen Projekt vorgesehenen Gastronomie und Dienstleistung ausdrücklich nicht mit gerechnet – trotz erkennbar räumlich und sachlich wie zeitlichen Zusammenhang (Kumulationsverbot)
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die aus vorangegangen Nutzungen erwachsenen Bodenbeeinträchtigung soll wegen zwar bejahten, aber als für Filter und Pufferfunktion des Boden als „unerheblich“ eingestuften - bei 1,5 m Abstand zum Pegel des Grundwassers - nicht näher, sondern nur auf „Plausiblität“ hinsichtlich des Grundwassers untersucht werden
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eine Beeinträchtigung durch Besonnung und Reflektion in Temperatur und Bioklima wird zwar angenommen aber nur durch die größeren Fassaden. Insbesondere ein bioklimatisches Gutachten wird trotz Einstufung als Hitzespot „hoch“bei 80-%iger Oberflächenversiegelung und trotz westlicher und südlichem offenen Bebauungsfenster , aber einfach nicht verlangt
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Zwar werden Lärmbeeinträchtigungen innerhalb wie außerhalb des Bebauungsplan erwartet, aber sollen nur - hinsichtlich „Andienung und Kundenverkehr zusammen mit Erschütterungen“ untersucht - vorgelegt werden
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trotz hoher Starkregengefährdung auf und neben dem BeBauungsplangebiet wird zwar ein 2-stufige Prüfgutachten verlangt. Auf das Starkregen-Managementkonzept just dieses „Entwicklers“ darf die Öffentlichkeit gespannt sein. Seine Ignoranz gegenüber baurechtlichen Vorgaben ist aber historisch belegt.
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Von Baustoff- oder Energiestandardvorgaben wird dafür aber gleich abgesehen. Vielmehr wird die Tatsache der mittlerweile ohnehin für gewerblich genutzte Gebäude verbindlichen Solarstromerzeugung gar wie folgt euphorisch abgefeiert; „Die Verfügbarkeit von lokal erzeugten regenerativem Strom für E-Mobilität vor Ort wird die Attraktivität des Standorts für Gewerbetreibende, Bewohnende und Besucherinnen erhöhen“ Ja, mensch staune „und den Stadtteileingang aufwerten.“(S.5 Vorlage)
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Insgesamt bleibt es aber bei allen Maßnahmen zur Klimaadaption bei bloß vagen Prüfaufträgen wie Empfehlungen oder Hinweisen.
Von bindenden Regelungen wird abgesehen.
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In seiner Sitzung vom 6. November 24 hat der Bau- Umlegungs- wie Stadtentwicklungssauschuß den Aufstellungsbeschluß für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in einem beschleunigten Verfahren einstimmig gefasst und so zumindest das maximal verdichtende Plankonzept im ersten Schritt gebilligt.
Das Murren war zwar überwiegend zu hören, insbesondere angesichts der erneuten Verachtung aller gehandicapten Personen. Dazu die Vertreterin des Stadtplanungsamtes
Unmüssig dürfte trotz des so als „Zugeständnis“ Zuckerle präsentierbaren südwestlichen Rampe darüber hocherfreut sein.
Weitere Gänge in den Gestaltungsbeirat mögen zur Rampe und Fassade sicher sein wie Unmüssigs Renditemaximierungs-Erwartungen auch.
(kmm)
Audio des BaUSte:
Unterlagen: 7.BaUSte am 6.11.24.pdf
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