In Heidelberg war Simon Bromma einziger LKA Spitzel. Sein Ausforschungseinsatz war ganz offenbar rechtswidrig. Stimmen der Bespitzelten

In Heidelberg war Simon Bromma einziger LKA Spitzel. Sein Ausforschungseinsatz war ganz offenbar rechtswidrig. Stimmen der Bespitzelten

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Simon Bromma
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Der Einsatz des verdeckten LKA Ermittlers Simon Bromma in Heidelberg war rechtswidrig,

so scheint es nach der 5 Stündigen Verhandlung am 26. August das Verwaltungsgericht Karlsruhe zu beurteilen. Das baden-württembergische Innenministerium ließ dem Gericht ganz offenbar gar keine andere Wahl, als die Spitzelei für unrechtmäßig zu erklären. Die Vorsitzende Richterin bekundete zwar Verständnis für das Geheimhaltungsinteresse des Landes, erklärte aber mehrfach nur aufgrund der vorliegenden Akten entscheiden zu können. Diese Akten sind auch nach einer leichten Veränderung der Sperrerklärung weiter größtenteils geschwärzt oder beinhalten leere Blätter.

Die im Gericht anwesenden Vertreter der Polizei gaben sich größtenteils sprachlos. Innenminister Gall (SPD) hatte ganz offenbar keine weitere Informationsweitergabe an das Gericht bezüglich der Einsatzberichte von Simon Bromma zugelassen. Immer wieder fiel der Begriff der Polizeitaktik über die keine Auskunft gegeben werden könne. Die Vertreter des Landes Baden-Württemberg stellten sich also konsequent gegen eine juristische Überprüfung ihrer Polizeitaktik, die massiv in die Grundrechte zahlreicher Menschen in Heidelberg eingegriffen hatte.

Der Anwalt der insgesamt 7 KlägerInnen, Martin Heiming, verwies noch einmal ausdrücklich auf das Trenungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. Er machte darauf aufmerksam, dass es hinreichend belegt ist, dass die Antifaschistische Initiative Heidelberg, die als Ausspitzelungsziel von Bromma genannt wurde, fortgesetzt vom Verfassungsschutz beobachtet wird, obwohl die AIHD nach dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy, dass gerichtlich kassiert wurde, eigentlich rehabilitiert sein sollte. Gab es eine Abstimmung zwischen und Verfassungsschutz? Schließlich würde mit der Bespitzelung ja doppelte Arbeit gemacht. - Antwort der Polizeidirektion Mannheim: Zur Polizeitaktik können wir keine Aussage machen.

Im Verfahren hatte das Gericht zu prüfen, ob es wirklich eine tatsächliche Gefahr gegeben hat, die notwendig gewesen wäre, um den Einsatz eines verdeckten Ermittlers anzuordnen.

Doch eine 20 Euro Strafe für die Zielperson Michael Dandl und ein eingestelltes Verfahren nach Flyerverteilen gegen Rechts reichen für eine solche Gefahrenprognose, auch nach Meinung des Gerichts nicht aus.

Und der angeführte Fund von Mollotowcocktails im Kraichgau?

Dieser Fund fand eben nicht in Heidelberg statt und die Polizei konnte außer einem einzigen kurzen Gespräch auf einer Demonstration zwischen Zielperson Dandl und einem Bewohner der WG, wo die Mollotowcocktails gefunden wurden keine Verbindung anführen.

Komisch auch, dass der verdeckte Ermittler Simon Bromma, nie in den Kraichgau reiste, die Personen am Fundort, in der Einsatzanordnung nur Kontaktpersonen waren, Zielperson mit Dandl aber jemand aus Heidelberg war.

Lauter Ungereimtheiten, die die Polizei und somit auch Innenminister Gall nicht aufklären wollten.

Einen Großteil der Spitzelzeit verbrachte Bromma auch nicht mit der Ausforschung der AIHD, sondern bei der LINKEN Hochschulgruppe SDS und bei der Kritischen Initiative Heidelberg, auch eine doch recht harmlos daherkommende Studierendengruppe.

Und der Einsatz von Bromma in Heidelberg, so eine neue Erkenntnis, die die KlägerInnen im Prozess präsentierten, begann nicht erst im April 2010, sondern schon im November 2009. Schon da nahm Simon Bromma ohne eine Hochschulreife zu haben an Infoveranstaltungen der Universität teil, um sich hier nach der Linken Szene zu erkundigen.

Eine Einsatzanordnung gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Kein Problem fanden die anwesenden Vertreter des Landes.

Die einzige Information, die sie dann doch noch gaben war: Es gab im Raum Heidelberg wirklich nur den einen verdeckten Ermittler.

Ob es LKA Spitzel in anderen Unistädten wie Freiburg gab oder gibt bleibt natürlich weiter offen....

Wir sprachen direkt im Anschluss an den Prozess mit dem Anwalt der KlägerInnen, der Zielperson Dandl und mit 3 sogenannten unvermeidbar betroffenen Dritten, von denen, so wurde im Prozess auch eindeutig geklärt, durch Simon Bromma sehr wohl auch Daten, bis in den privatesten Bereich hinein, erhoben wurden. 14:24