Wie nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe am 26. August allgemein erwartet worden war, erklärte das Gericht den Einsatz des verdeckten LKA Ermittlers Simon Bromma in Heidelberg, in seinem letzte Woche bekanntgewordenen Urteil, für rechtswidrig. Nicht nur der Einsatz gegen die Zielperson, sondern auch gegen die anderen 6 NebenklägerInnen war rechtswidrig.
Wir sprachen mit Dandl vom AK Spitzelklage und Zielperson des Polizeispitzels Simon Bromma.