Am 25. September 2010 hat ein massives Polizeiaufgebot die Wagenplätze am Eselswinkel über fünf Stunden lang besetzt und die Bewohnerinnen vor die Alternative gestellt, entweder im Freiluft- bzw. Wagengefängnis unter Polizeiaufsicht zu verbleiben und gefilmt oder aber per Platzverweis vertrieben zu werden.
All dies unter dem Vorwand, dass die Einschwörung der Gläubigen auf päpstliche Gefolgschaftstreue ,die ja elektronisch massivst verstärkt in 500 m Entfernung am anderen Ende des Flughafens erfolgte, unter keinen Umstände gestört werden dürfe.
Nach sage und schreibe mehr als 5 Wochen hat der für das Ordnungsamt zuständige Erste Bürgermeister Neideck (CDU) jetzt einen lapidaren Rechtfertigungsversuch für den flagranten Grundrechteingriff in die geschütze Wohnsphäre der Wagenbewohnerinnen am Eselswinkel abgeliefert. ( Anlage1: Verfügung 23.9. /Anlage 2: Allgemeinverfügung)
Ausgefertigt wurde der skandalöse Rechtfertigungsversuch -kann ja gegen geklagt werden - vom Chef des Ordnungsamtes W. Rubsamen, der auch gerichtlich bescheinigt als persönlich engagierter Rechtsbrecher auffassbar ist.
Die Fagen der UL wie der SPD wurden zunächst zur Beantwortung an die Polizei weitergeleitet:
Diese weigert sich aber die Zahl der eingesetzten über 150 Kräfte zu bestätigen oder zu leugnen.
Diese bestreitet, von sich aus Wagen geöffnet, aber nicht sehr wohl mit Unterstützung des massiv präsenten Einsatzkräfteaufgebotes an alle Türen unüberhörbar angeklopft zu haben.
Nur bei drei Menschen, die den Platz während der über fünfstündigen Besetzung durch die Polizei verlassen wollten, sei zum Zwecke der Erteilung eines Platzverbotes (Aha !!!) die Personalien kontrolliert worden.
Sowohl extensives Videokontrolling - als auch den Einsatz schweizer und französischer Kräfte - bestätigt der Stellvertreter von Polizeidirektor Amman, B.Fingerlin ausdrücklich.
Ein Vernichtung des Videomaterials wird nicht einmal in Aussicht gestellt, vielmehr scheint es wohl als Lehrmaterial für polizeiliche Zwecke geplant zu sein
Unsäglich die politische Begründung der Polizeibesetzung wie die Verweigerung von Auskünften im Vorfeld durch den Amtschef und die Billigung durch den CDU Bürgermeister.
Es wäre kontraproduktiv zum Zweck der Maßnahme gewesen, wenn die Verfügung zur polizeilichen Besetzung vorher bekannt gemacht worden wäre - schreibt Amtschef Rubsamen.
Aber Hallo, Herr "Polizeistaat-Freund"! Wohl weil Euch selbst das wohlwollende VG Freiburg in die Quere gekommen wäre - Oder?
Auch die absurde, erkennbar rechtwidrige Begründung mittels Feiertagsgesetz zum Schutz der "fliegenden Bauten" von denen einer als "Ein-Tages-Stahlgerüst- Altar" die Worte des Hern Ratzingers massiv elektronische verstärkt aussandte, wird wiederholt präsentiert und als Rechtfertigung der polizeistaatlicher Methoden herangezogen.
Genauso wie die aus dem Polizeicomputern entnommenen Verdachtsschöpfung wegen vermeintlichen Versammlungsverstössen usw. eines geringeren Teils der gemeldeten Bewohnerinnen.
Erkennbar wurden die polizeilichen Datensammlungen nur deshalb abgeschöpft, um eine Plausibilität für eine konkrete Gefahr einer drohenden "Störung des Gottesdienstes" herbei zu fabulieren.
Ein tolles Einvernehmen, das da zwischen Polizeidirektion und Ordnungsamt herrscht! Aber eben nicht neu - siehe auch Sambatrommeln.
Es bleibt zu wünschen, dass die Wagenbewohnerinnen im weiteren Verlauf genauso hartnäckig bleiben, wie bei den Verhandlungen um den ausgelaufenen Mietvertrag, der Ende Oktober abgeschlossen wurde.
Wenn dann - obergerichtlich - erneut festgestellt wurde, dass diese polizeistaatliche Verfügung des Herrn Rubsamen von Anbeginn rechtswidrig war und sämtliche "Erkenntnisse" unverzüglich zu löschen sind, wäre es an der Zeit den Amtschef von seinen Funktionen endlich zu befreien!
Mit ihm sollte der die politische Verantwortung tragende erste Bürgermeister gleich mitgehen.
kmm (3-11-11)