Prozesswelle am Amtsgericht Freiburg gegen Klimaaktivistinnen von Letzte Generation: Strafaufschlag um 5 Tage weil Angeklagte sich auch zu künftigen Sitzblokaden gerechtfertigt sieht

Strafaufschlag um 5 Tage weil Angeklagte sich auch zu künftigen Sitzblokaden gerechtfertigt sieht

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Bild von der Antikriminalisierungsdemo geegn die Letze Generation am 31.5.2023  in Freiburg
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RDL/kmm2023

Die als Sitzblokade ausgeführte Versammlung nach Art 8 GG am 7. Februar 2022  soll eine verwerfliche Nötigung  gewesen sein.
Riam AG Dr. Müller ließ sich am 31.Mai 2023 nicht davon überzeugen, daß der Zweck "Lebensmittelverschwendung massiv reduzieren" das Ziel des angekündigten Protestes auf Fernstrassen , der in Frankreich gerade auch zur Reduzierung unnötigen Treibhausgasaustoßes bei Produktion und Verbrauch von Agrarprodukten zurückgedrängt werde, während die Bundesregierung auch noch ihre Sektorziele flächendeckend entgegen Art 20a GG auch nicht im Verhältnis zur zeitlichen Mobilitätseinschränkung durch Blokade abgewogen werden könne.
Die angeklagte Sina hatte als Teil eines Deeskalationsteams mit einem Plakat "Bitte Rettungsgasse bilden" -Was auch geschah-  und Flyern in den kommunikativen Verkehr mit den in Autos sitzenden Personen begeben. Festgehalten durch die demonstrative Sitzblokade in der sich nur drei von 15 Aktivisti:ae Personen festgeklebt hatten.
Wohl unmittelbar kurz vor Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach dreimaliger Aufforderung um 9 Uhr 20  - also ca. eine Stunde nach Beginn - hatte sie sich der Sitzblokade von 15 Peronen offenbar angeschlossen - in der 2.Reihe auf der Lessingstr. vor der Kronenbrücke der Seite zur Dreisam hin.
Wie die Billigung der 2. Reihe Rechtsfigur der Strafjustiz - sog. mittelbare psychische Gewaltausübung  auf die danach haltenden Autofahrenden - i.S. der Entscheidung des BVerfG zu diesem Zeitpunkt  noch erfüllt werden kann ?
Zu dieser Zeit hatte übrigens  längst die Verkehrpolizei für Ausfahrten an der Heinrich-Von Stephan-Str. gesorgt , um den vor ihr gemessenen Rück-Stau bis zur Berliner-Alle -Brücke aufzulösen.
Alle von der Verteidigerin Zoe Ruge in das Verfahren  eingebrachten Beweisanträge -Beitrag der Lebensmittelverschwendung  zum Treibhauseffekt ,  durchschnittlich 45 Stunden Stunden Stau"leben" pro Autofahrer in Freiburg oder Sachverständige dazu, daß die Klimaziele  beim mit den gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung auch beim gültigen und bindenden Klimagesetz nicht zur Reduzierung des Temepraturanstieges beitragen - wurden von Richter Dr. Müller abgelehnt, aber als wahr unterstellt.

In  der mündlichen Urteilsbegründung fanden  jedoch diese keinen Widerhall, geschweige denn auch nicht bei der Abwägung bis 9:20 UHR  bei dem Grundrecht der  Sitzblokierer  Art 8 GG zu Art.2 GG zur Beurteilung der Sozialadäquanz.  Vielmehr ließ sich Dr. Müller  vom Vortrag des Staatsanwalt gar noch auf das von Verschwörungsgläubigen  reklamierte Widerstandrecht aus Art 20 GG aufs Glatteis führen, was dann indirekt über das "kann ja jeder "-Argument strafschärfend mit 5 Tagen oder 20 % des Ausgangsstrafmaß bewertet wurde. (kmm)
Die Nötigungsanzeige erfolgte übrigens auf einer Strafanzeige einer im Stau stehenden Ärztin, die ihre Behandlungs-Termine um 30 Minuten verschieben mußte und dafür erkennbar zivilrechtlichen Schadensersatz geltend machen will!

Staus  bis zur Berliner Allee Brücke finden nach Beobachtung des Artikelverfassers  in diesem  Abschnit der B31 a regelmässig mindestens einmal pro Woche auch jenseits von  - Unkrautschnitt oder Unfällen im Tunnel- auch selbst ausser der Hauptverkehrzeiten statt. Sehr oft auch länger: bis zur Einfahrt aus der A5.