Die als Sitzblokade ausgeführte Versammlung nach Art 8 GG am 7. Februar 2022 soll eine verwerfliche Nötigung gewesen sein.
Riam AG Dr. Müller ließ sich am 31.Mai 2023 nicht davon überzeugen, daß der Zweck "Lebensmittelverschwendung massiv reduzieren" das Ziel des angekündigten Protestes auf Fernstrassen , der in Frankreich gerade auch zur Reduzierung unnötigen Treibhausgasaustoßes bei Produktion und Verbrauch von Agrarprodukten zurückgedrängt werde, während die Bundesregierung auch noch ihre Sektorziele flächendeckend entgegen Art 20a GG auch nicht im Verhältnis zur zeitlichen Mobilitätseinschränkung durch Blokade abgewogen werden könne.
Die angeklagte Sina hatte als Teil eines Deeskalationsteams mit einem Plakat "Bitte Rettungsgasse bilden" -Was auch geschah- und Flyern in den kommunikativen Verkehr mit den in Autos sitzenden Personen begeben. Festgehalten durch die demonstrative Sitzblokade in der sich nur drei von 15 Aktivisti:ae Personen festgeklebt hatten.
Wohl unmittelbar kurz vor Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach dreimaliger Aufforderung um 9 Uhr 20 - also ca. eine Stunde nach Beginn - hatte sie sich der Sitzblokade von 15 Peronen offenbar angeschlossen - in der 2.Reihe auf der Lessingstr. vor der Kronenbrücke der Seite zur Dreisam hin.
Wie die Billigung der 2. Reihe Rechtsfigur der Strafjustiz - sog. mittelbare psychische Gewaltausübung auf die danach haltenden Autofahrenden - i.S. der Entscheidung des BVerfG zu diesem Zeitpunkt noch erfüllt werden kann ?
Zu dieser Zeit hatte übrigens längst die Verkehrpolizei für Ausfahrten an der Heinrich-Von Stephan-Str. gesorgt , um den vor ihr gemessenen Rück-Stau bis zur Berliner-Alle -Brücke aufzulösen.
Alle von der Verteidigerin Zoe Ruge in das Verfahren eingebrachten Beweisanträge -Beitrag der Lebensmittelverschwendung zum Treibhauseffekt , durchschnittlich 45 Stunden Stunden Stau"leben" pro Autofahrer in Freiburg oder Sachverständige dazu, daß die Klimaziele beim mit den gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung auch beim gültigen und bindenden Klimagesetz nicht zur Reduzierung des Temepraturanstieges beitragen - wurden von Richter Dr. Müller abgelehnt, aber als wahr unterstellt.
In der mündlichen Urteilsbegründung fanden jedoch diese keinen Widerhall, geschweige denn auch nicht bei der Abwägung bis 9:20 UHR bei dem Grundrecht der Sitzblokierer Art 8 GG zu Art.2 GG zur Beurteilung der Sozialadäquanz. Vielmehr ließ sich Dr. Müller vom Vortrag des Staatsanwalt gar noch auf das von Verschwörungsgläubigen reklamierte Widerstandrecht aus Art 20 GG aufs Glatteis führen, was dann indirekt über das "kann ja jeder "-Argument strafschärfend mit 5 Tagen oder 20 % des Ausgangsstrafmaß bewertet wurde. (kmm)
Die Nötigungsanzeige erfolgte übrigens auf einer Strafanzeige einer im Stau stehenden Ärztin, die ihre Behandlungs-Termine um 30 Minuten verschieben mußte und dafür erkennbar zivilrechtlichen Schadensersatz geltend machen will!
Staus bis zur Berliner Allee Brücke finden nach Beobachtung des Artikelverfassers in diesem Abschnit der B31 a regelmässig mindestens einmal pro Woche auch jenseits von - Unkrautschnitt oder Unfällen im Tunnel- auch selbst ausser der Hauptverkehrzeiten statt. Sehr oft auch länger: bis zur Einfahrt aus der A5.