Geschlagene zwei Tage brauchte die Fraktionsgemeinschaft der Unabhängigen Listen, um sich aufzuraffen und in Sachen der Freiburger Stadtbau - RDL berichtete - nach zu fragen. Zwar scheint das von Geschäftsführer Klausmann schon vor Wochen in einer Geheimklausur präsentierte Programm zu weiteren Abrissbirnen (ECA-Siedlung und Metzgergrün) und Liquidierung der Satzungsmiete für belegungsgebundene Wohnungen nicht arg zu bekümmern, auch die defacto Einstellung des energetischen Sanierungsprogrammes bei den 953 städtischen Wohnungen, die an die FSI gehen sollen, schert die Unabhängigen Listen offenbar nicht gross, gleichwohl scheint die hüllenlose Abschaffung jeder sozialen und ökologischen Zwecksetzung im Gesellschaftsvertrag wohl auch den sozialen Tiefschlaf der gemeinderätlichen Fraktion gestört zu haben. Die "Wachsamkeit" des Linken Listen Stadtrat Moos wollen wir den Lesern unseres Webportals nicht vorenthalten:
Anfrage nach § 24 GemO zur Gemeinderatssitzung 16.10.12 G-12/206 Gründung der FSI – Änderung des FSB-Gesellschaftsvertrags Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Zum erneuten V-Mann-Verdacht (Ralf Wohlleben, NPD Kader) aus dem engeren Umfeld des NSU-Nazi-Mord-Trios erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im NSU-Untersuchungsausschuss: "Waren die Sicherheitsbehörden intern...
Am Mittwoch, 26.9. , 14 Uhr, findet im Finanzausschuss des Bundestages die Anhörung zum Steuergesetz 2013 statt. Dort soll die Abgabenordnung (§ 51, Abs.3) geändert werden. Das Geheimdienstermächtigungsgesetz wird von über...
Die antimilitaristishe Woche beginnt am Montag, den 24.09.2012 um 20 Uhr im ArTik (unter dem "Siegesdenkmal") mit der Podiumsdiskussion & Infoveranstaltung: Soldaten im Klassenzimmer?! Die Veranstaltung ist Teil der vom 24.-...
Der LKA Ermittlungsführer Axel Mögelin hatte am Donnerstag,13.9.12 richtig Glück.
Seine Einvernahme vor dem Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss wurde völlig verdeckt durch den 2 .Skandal (nach De Maizières Vertuschung des MAD) um die...
Im August urteilte das BVerfg eigentlich zum 2.Mal unmissverständlich: weder darf das Existenzminimum diskriminierend unter Hartz 4 Niveau liegen noch der aufenthaltesrechtliche Status eines Flüchtlings kann kein hinreichender Anlass zu seinem Ausschluss von sozialen Leistungen sein. Was folgt daraus im gün-rot regierten Ländle? Zieht die Stadt Freiburg jetzt ihre Berufung gegen das Flüchtlingen einen Wohnberechtigungsschein zubilligende Urteil des VG Freiburg zurück? Wenn nicht, was muss passieren? Fragen an die Vertreterin des Rechtsamtes Freiburg in der Angelegenheit, Sabine Reckert.
Dies hat der DGB berechnet. Trotz Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der Stadt Freiburg sind in 2011 mehr als ein Viertel der sozialversichert...
Am Antikriegstag versammelten sich heute rund 70 Menschen in der Freiburger Innenstadt. Am antifaschistischen Mahnmal am Rotteckring legte das Freiburger Friedensforum einen Kranz nieder. In Reden wurde zu Frieden aufgerufen und unter...
.. so reagiert die Sprecherin der Freiburger Linken, Uta Spöri, auf die Antwort der Bundesregierung zu Fragen der LinkenMdB Jutta Krellmann. Danach stehe fest, "In Freiburg und Umkreis muss ein Großteil der Beschäftigten für unwürdige Löhne...
Die notorischen Versager- wenn nicht gar strukturelle Förderqualitäten des Inlandgeheimdientes im Bund und den Ländern bei Erkenntnissen zu Strukturen des Nazitreibens und des Rechtsterrorismus und anderen menschenverachtenden Praxen haben...
Eine Woche Zeit brauchte der Pressesprecher des für das Landeswohnungförderungsgesetz zuständigen Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, um eine Anfrage von Radio Dreyeckland zu beantworten. Aber er wollte sich auf keinen o...
Auf Nachfrage erklärte OStA Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg , dass gegen das ganze freisprechende Urteil - also nicht nur die Annahme des Notwehrexzess. sondern auch den Ausschluss des Tötungsvorsatzes - des Landgericht Freiburg...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
Update: Aktuelles Interview mit dem Vertreter der Nebenklage Jens Janssen. Anhören (Länge: 9.45 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120710-nachdenpl-16510.mp3{/audio} Download
Donnerstag, 10:30 Uhr Urteilsverkundung der 1. gossen Strafkammer in Saal 4. Salzstr.17
Wenigstens eine Übereinstimmung gab es bei allen Verfahrensbeteiligten um die Ereignisse am 1.10.2011 als der bekennende Nazi Florian Stech in eine Gruppe von Antifaschisten mit Vollgas im 1. Gang fuhr: die Notwehrlage die dem Nazi zu billigbar sei . Egal ob Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Pflichtverteidigung – alle meinten , dass wenn 30 Meter entfernt fünf junge Antifas, die z.T . zum Selbstschutz Masken übergezogen hatten,sich in Bewegung setzten, dann konnte für den Ortenauer Nazi Stech der Eindruck einer Notwehrsituation entstehen. Für Juristen mag dies wohl selbstverständlich sein. Für juristische Laien ist es eher überraschend wann denn, bei solchen Abständen, die „Gegenwärtigkeit“ eines „Angriffs“ oder die unmittelbar bevorstehende „Rechtsgutverletzung“ z. B der Willensfreiheit des Nazi Stechs ernstlich losgehen soll?
Gleichwohl sah die Staatsanwaltschaft, Dr. Rink, auch nach der Hauptverhandlung es als bewiesen an, das das Hineinfahren in die Gruppe deshalb ein versuchter Totschlag war, weil dem Nazi Florian Stech bewusst war bzw. sein konnte, das sein Auto bei Vollgas-Beschleunigen im 1. Gang und 25 und 30 km/h tödliche Verletzungen möglich machen würde. Da ihm zudem mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr ihm vermeintlich drohender Gefahren in seiner Lauerposition im Auto offenstanden, war seine "Verteidigungshandlung " nicht "geeignet". U.a. konnte Stech zu einem anderen Punkt des Parkplatz zu fahren oder zu einer zweiten Ausfahrt oder bei der gleichen Ausfahrt rechts statt links herum.
In der ihm eigenen Überheblichkeit konterte der Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon die FDP-Argumente gegen den Häuserdeal damit , doch ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Zuvor hatte Stadrätin König en detail...
In geheimer Sitzung hat am Montag – dem Vernehmen nach erregt – der Hauptausschuss des Gemeinderat die gerichtlich wiederholt bescheinigte grundrechtsfeindliche Praxis des Ordnungsamtes bei Versammlungen debattiert. In der Vorlage glaubt OB...
Nach gerade mal drei Prozesstagen scheint der auf neun Prozesstage anberaumte Prozess gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech rechtlich auf der Kippe zu stehen: die mangelnde Bereitschaft der Staatschutzabteilung der Kripo Emmendingen zur...
Da der Ortenauer Nazi Florian Stech von seinem Recht Gebrauch machte, zum Sachverhalt der Anklage zu schweigen, wurden seine früheren Einlassungen zu seinem angeklagtenTötungsversuch in Riegel am 1.10.11 durch den Emmendinger...