Am 13. Dezember wurde ein Demosanitäter in Berlin zu 50 Tagessätzen verurteilt. Angeklagt war er wegen seines Einsatzes beim Protest gegen die rechte Demo „Merkel muss weg“ im November 2016 in Berlin. Weil er damals eine Warnweste, einen Helm und eine Atemschutzmaske trug, wurde ihm ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot und die sogenannte Schutzbewaffnung vorgeworfen. Was bedeutet dieses Urteil für die Arbeit von DemosanitäterInnen? Darüber haben wir mit Peer Vlatten vom Vorstand der Demosanitäter - Sanitätsgruppe Südwest, gesprochen. Zuerst haben wir ihn gefragt, warum Demosanitäterinnen mit Helmen, Warnwesten und Atemschutzmasken zu Demos gehen.