Bundesverfassungsgericht beschränkt Hartz-IV-Sanktionen: "Ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte"

"Ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte"

Hartz4 macht nackig

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Das Bundesverfassungsgericht betrachtet Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen als verfassungskonform. Damit widersprach das Gericht in seinem am 5. November veröffentlichten Urteil der gegenteiligen Einschätzung von Expert*innen - und musste dafür einen gewagten argumentativen Spagat machen. Denn immerhin hat es das Ausmaß der Sanktionen erheblich verringert. Statt bisher bis zu 100% dürfen ab sofort "nur" noch 30% des Regelbedarfs gestrichen werden. Zudem werden Regelungen abgeschafft, wonach besondere Härten nicht berücksichtigt werden dürfen und die Kürzung stets mindestens drei Monate andauert. Nach RDL Informationen wollte sich das Arbeitsministerium von vornherein darauf einlassen, die komplette Streichung der HartzIV Bezüge aufzugeben. Seehofers Innenministerium intervenierte gegen die Prozesstaktik aber, weil er die komplette Streichung weiterhin für die Asylbewerberleistungen haben möchte.Wir sprachen über das Urteil und seine Bedeutung mit Roland Rosenow. Der Sozialrechtsexperte war für den Verein Tacheles e.V. als sachverständiger Dritter vom Bundesverfassungsgericht zur Anhörung geladen worden und hatte eine Stellungnahme verfasst, in der er die Sanktionen als prinzipiell verfassungswidrig einstuft.