Auflage erlaubte auf pro palästinensischer Demo nur deutsche und englische Parolen: Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Klage gegen Sprachverbote bei Demonstrationen

Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Klage gegen Sprachverbote bei Demonstrationen

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Foto von Joschka Selinger: "Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das Diskriminierungsverbot."
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Gesellschaft für Freiheitsrechte

Immer wieder kommt es bei Demonstrationen, die sich auf die Situation im Gazastreifen beziehen zu Auseinandersetzung mit der Polizei. Juristischen Streit gab es auch schon um die Auflage, dass der Ausspruch „From the River to the sea -Palestine will be free", der mit seinem ersten Teil wortgleich und mit dem zweiten Teil inhaltlich gleich Teil der Hamas Charta von 2017 war, verboten sei. Im Februar hat die Berliner Polizei dann gegenüber einem Anmelder einer pro-palästinensischen Demo gleich mal angeordnet, dass Redebeiträge, das Rufen von Parolen und Demoschilder nur in deutsch und englisch erlaubt sind. Der Anmelder der Demonstration klagt gegen diese Sprachauflage und wir dabei nun von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Wir haben mit Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen.