Freiburg und der Umgang mit Versammlungs- und Pressefreiheit: Verlegung der „Querdenken“ Demo wegen Grundrechtsbeeinträchtigungen in der Innenstadt?

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Verlegung der „Querdenken“ Demo wegen Grundrechtsbeeinträchtigungen in der Innenstadt?

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Update: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einer Eilentscheidung am Freitagabend den Antrag des Versammlungsleister Malte Wendt stattgegeben. Die Leerdenken Demo startet nun doch am Platz der alten Synagoge und läuft durch die Innenstadt. Offensichtlich wusste auch das Gericht nicht, welche Grundrechte durch die Demonstration in der Innestadt so eingeschränkt werden, dass sie wichtiger wiegen als die Versammlungsfreiheit.

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Die Stadt Freiburg hat die Versammlungsroute der samstäglichen Demonstration gegen die Corona Maßnahmen verlegt. Das hat sie am gestrigen Donnerstag per Pressemitteilung verkündet. Der Beginn und das Ende der Versammlung am 12. Februar sind auf dem Parkplatz am Rathaus im Stühlinger. Die Aufzugsstrecke führt vom Rathaus im Stühlinger über die Sundgauallee – Berliner

Allee – Haslacher Straße – Eschholzstraße – Lehener Straße – Sundgauallee zurück zum Rathaus im Stühlinger. Diese samstäglichen Demos sind für ein solidarisches und vernunftorientiertes gesellschaftliches Zusammenleben ein Graus, trotzdem stehen sie natürlich unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Der Grund für die Verlegung mutet deshalb merkwürdig an. Die Stadt erklärt: „Geänderte Streckenführung wurde in Abwägung der Versammlungsfreiheit mit den Grundrechten von stark betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Betreiberinnen und Betreibern des Einzelhandels, der Gastronomie und der Hotellerie in der Innenstadt gewählt.“ Die Stadt hat also ganz offenbar dem Druck der Innenstadthändler nachgegeben. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Gastronomen meinte erst kürzlich, dass die Stadtverwaltung eine andere Demoroute vorgeben könne. Nun erklärt die Stadtverwaltung dann auch tatsächlich: „Mit der Verlegung der Versammlung werden die Grundrechtsbeeinträchtigungen in der Innenstadt reduziert.“ Fragt sich nur: Welche Grundrechtsbeeinträchtigungen werden reduziert? Soll die Shoppingfreiheit in Freiburg ein Grundrecht darstellen, das gegenüber der Versammlungsfreiheit abgewogen werde muss? Wir hätten diese Frage sehr gerne an eineN InterviewpartnerIn der Stadtverwaltung gestellt. Leider heißt es von der Pressestelle der Stadt, wie so oft: „leider haben wir keine personellen Kapazitäten für ein Interview und aus diesem Grund kann ich Ihnen keinen Gesprächspartner vermitteln.“ Selbst die schriftliche Frage danach, um welche Grundrechtsbeeinträchtigungen es sich handelt, blieb unbeantwortet. Versammlungs- und Pressefreiheit scheinen in Freiburg auf der Prioritätenliste nicht ganz so weit oben zu stehen. (FK)