Hausdurchsuchung in Freiburg nach G 20 Gipfel: Zwei Verurteilungen folgen auf Hausdurchsuchung nach SWR Interview

Zwei Verurteilungen folgen auf Hausdurchsuchung nach SWR Interview

flyer_hausdurchsuchung.jpg

Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Rote Hilfe

Am Donnerstag den 21. Juni fand vor dem Freiburger Amtsgericht der Prozess nach der Hausdurchsuchung am 25. Oktober 2017 in einem Freiburger Wohnprojekt statt. Anlass war ein Interview im SWR, wo eine Person in Freiburg zu sehen war, die sich zu den Geschehnissen beim G 20 Gipfel in Hamburg geäußert hat. Die Person ist vermummt und die Aussagen nachgesprochen. Es habe einige "bekloppte" Aktionen gegeben, Plünderungen von Supermarktketten seien aber im Sinne einer Kapitalismuskritik vermittelbar. Diese von einem SWR Mitarbeiter nachgesprochene Äußerung reichte aus, um die Staatsanwaltschaft zu veranlassen, im Haus des Beschuldigten nach Kleidungsstücken zu suchen, die beweisen sollen, dass er das Interview gegeben hat. Bei der Hausdurchsuchung entwicklete sich ein Handgemenge, zu dessen Entstehung selbst nach Auffassung von Richter Stahl, das wenig deeskalative Verhalten der Polizei beigetragen hatte. Die Polizei wollte den Durchsuchungsbefehl nicht an der Tür vorzeigen, sondern beharrte darauf, dies erst in der Wohnung zu tun. En Kollege des Beschuldigten hatte damals das Handgemenge gesehen und war ihm zur Hilfe gekommen.  Zum genauen Ablauf des Handgemenges gab es durchaus sehr abweichende Aussagen der PolizeizeugInnen.

Die Staatsanwältin fordert für den Hauptbeschuldigten eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen. Da aber selbst der nach eigenen Aussagen betroffene Polizist nur einen leichten Stoß beschrieb, sah der Richter den Strafttatbestand des tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte nicht erfüllt, verurteilte den Angeklagten aber wegen der Billigung von Straftaten und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtstrafe von 85 Tagessätzen.

Der Kollege, der ihm zur Hilfe gekommen war, wurde allerdings wegen eines vermeintlichen Angriffs auf Polizeibeamte zu 100 Tagessätzen verurteilt. Und das obwohl im Prozess keinesfalls, auch bei den Polizeizeugen nicht, Klarheit darüber herrschte, ob er überhaupt wissen musste, dass es sich bei den Personen, die sich mit seinem Kollegen im Streit befanden, um PolizistInnen handelte. Die PolizistInnen waren nicht uniformiert. Offenbar als Beweis dafür, dass es sich bei dem Gerangel tatsächlich um einen tätlichen Angriff auf Polizisten gehandelt hat, erklärte der Richter, ohne dass es zuvor im Prozess thematisiert wurde und ohne dass der Angeklagte vorbestaft war, dass der Beschuldigte ja auch zu einer Szene gehören würde, die die Auseinandersetzung mit der Polizei suche.

RDL Prozessbericht: 11:20

Kurzes Interview mit dem Strafverteidiger Jan Wennekers nach dem Prozess: 2:33