Wie u.a. RDL mehrfach berichtete, war die lange Leine mit der der Ex-OB Dieter Salomon und seine f-S-wi Aufsichtsräte sowie der komplette FWTM-Aufsichtsrat über einen der dicksten Kostgänger - rund 10 Mio € jährliche Defizitabdeckung - am städtischen Haushalt dem ehemaligen FWTM Chef Dallmann erkennbar zu lang.
Dallmann verkaufte nicht nur das "Rotteckhaus" als FWTM Geschäftsführer an die Sparkassentochter fSwi in der er ebenfalls als Geschäftsführer besstellt ist, sondern sicherte sich als Noch-Geschäftsführer des Minder (Sperr-)Gesellschafter FWTM wie (!) der fSwi der Dachgesellschaft ISBA Bildungsgesellschaft aus dem Angell Dunstkreis eine Anmietung der Räumlichkeiten im Rotteckhaus quasi als Einstiegsbillet für den Job als Geschäftsführer dieser anmietenden Gesellschaft zu.
Sowohl Mietwünsche der Evangelischen Kirche wie Vorschläge zu einem NS-Dokumentationszentrum wurden von B. Dallmann bei Seite gewischt.
Selbst hatten die beiden Gesellschafter der fSwi GmbH - Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau und die städtische Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG im letzten Sommer -2018- ein sogenanntes Compliance Gutachten Verfahren durch die Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei W2K Wurster Weiß Kupfer einleiten müssen.
Dies sieht zwar - wegen marktüblichen Vermiet-Konditionen - keine Nachteile im Mietvertrag, die er als Geschäftsführer für die f-S-wi abschloß. (Der zuvor erfolgte Verkauf der ehemaligen städtischen Immobilie war erkennbar genauso wenig Gegenstand des Prüfauftrages wie die Vor-Nachteilhaftigkeit der Umzüge der FWTM und des Stadtarchiv in den Messe Kopfbau) .
Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, hat der jahrelang höchstdotierte Schuldenkrösus Freiburgs, Bernd Dallmann jedoch in die Übermittlung des Gutachtens an die Staatsanwaltschaft einwilligen müssen. Daß die Compliance-Gutachter Dieter Salomon als Aufsichtsratchef von "Anhaltspunkten für Fehlverhalten" freisprechen, mag diesem zwar gefallen. Das jemand wie Dallmann so ungeniert - unter Verletzung seiner Informationspflichten bis hin zur möglichen Vorteilsnahme- agieren konnte, wirft ein schlechtes Licht auf die Strukturen des Aufsichtsgremium und stellt zwingend die Zentralisierung der Geschäftsüberblicke beim Aufsichtsratvorsitzenden plus drei Gemeinderäten nachhaltig in Frage. (kmm) .
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