Die Rechtswidrigkeit aller Durchsuchungen bei RDL am 17.Jamuar 2023 hat die 5. Strafkammer des Landgericht Karlsruhe in einem akribischen Beschluss vom 23. August 2023 auf 34 Seiten festgestellt.
Was ist aus diesem Beschluß zum Verhalten der Staatsanwaltschaft seit August 2022 ableitbar?
Ist damit der Eingriff in die RDL Medienfreiheit schon beendet oder gar der Schaden beim Redaktionsgeheimnis wie Informantenschutz geheilt?
Warum wird dennoch das Hauptverfahren gegen Fabian durchgeführt?
Kurzum: ist damit denn schon alles Paletti?
Andreas fragt - Michael antwortet