Es bleibt bei Menschenrechtsverletzungen - "Alles andere ist eine grüne Lüge": Das neue Asylbewerberleistungsgesetz

Es bleibt bei Menschenrechtsverletzungen - "Alles andere ist eine grüne Lüge": Das neue Asylbewerberleistungsgesetz

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Kampagne der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
http://stopasylblg.de/

Am 28. November hat der Bundesrat die Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestätigt.

Das Gesetz war 2012 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Das Existenzminimum sei, wie der Name sagt, ein Minimum, das dementsprechend nicht weiter reduziert werden könne, so das BVG sinngemäß. Wenn schon Abstufungen eingeführt würden, könnten diese nur durch Unterschiede im Bedarf gerechtfertigt werden, aber nicht durch Unterschiede im Aufenthaltsstatus.

Viele Stimmen hatten statt einer Neufassung des Gesetzes dessen Abschaffung gefordert. Asylsuchende sollten keiner Sonderbehandlung ausgesetzt bleiben. Diese Meinung vertraten nicht nur die Flüchtlingsräte, sondern auch z.B. Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Juristen-Vereinigungen. Auch die Partei der Grünen hatte sich gegen das AsylbLG ausgesprochen. Nun aber haben die grün mitregierten Länder das Gesetz mit durchgewinkt und die Grünen loben sich auf ihrer Homepage: „Es liegt in unserer Verantwortung, denen, die ihren Weg nach Deutschland finden, hier ein menschenwürdiges Asyl zu geben. Die grün-regierten Länder konnten heute im Bundesrat dazu beitragen und wichtige Verbesserungen für Flüchtlinge in den Kommunen durchsetzen

Ob diese Behauptung wahr ist, darüber sprachen wir mit Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin, der sich ausgiebig mit dem Asylbewerberleistungsgesetz auseinandergesetzt hat. Dazu verwiesen wir zunächst auf eine weitere Passage aus der Pressemitteilung der Grünen, in der es heißt: „Bisher konnten die Menschen nur unzureichend medizinisch versorgt werden. Das soll sich nun ändern“. Werden Flüchtlinge also von nun an ausreichend medizinisch behandelt?