“Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“
...oder: heißt nein also doch nicht nein???
Der Paragraph §177, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt, weist nicht tragbare Schutzlücken auf.
Viele Verfahren gegen Täter werden aufgrund mangelnder Gewaltanwendung oder fehlender Drohung für Leib und Leben eingestellt. Es liegt nicht unbedingt an der Glaubhaftigkeit der Aussage des Opfers vielmehr an der derzeitigen Definition...
