Überwachung von Flüchtlingen: Asylbewerberleistungsgesetz: Vorladung wegen Kauf von Öl

Asylbewerberleistungsgesetz: Vorladung wegen Kauf von Öl

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15 Flaschen Rapsöl hat ein Asylsuchender aus Baden-Württemberg gegen Gutscheine in einem Discounter gekauft - und das macht ihn für die Behörden verdächtig. Bei der Abrechnung sei festgestellt worden, dass sein Speiseöl-Einkauf die haushaltsübliche Menge überschreite, so ein Schreiben des zuständigen Landratsamts, und daher solle der Käufer zu einem Anhörungstermin kommen und erläutern, wofür er das Öl gebraucht habe.

Der Schutz der Privatsphäre scheint für die personalisierte Kontrolle der gegen Gutschein eingelösten Gegenstände zur "Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens" (§ 3 Asylbewerberleistungegesetz) nicht zu gelten. 

Gegen Gutscheine und "Sachleistungen" statt Geld für Asylsuchende gab es jahrelang Proteste. Insbesondere mit der Verpflichtung von immer mehr Menschen, immer länger in Erstaufnahmestellen zu wohnen, hat sich die Praxis der Sachleistungen und Gutscheine wieder ausgebreitet.