Auch nach OLG Karlsruhe bleibt es dabei: Ex-AfD MdL Räpple kann als "erklärte(r) Antisemit und Holocaustrelativierer" bezeichnet werden
(kmm) Für die sich ewig Beleidigt Fühlenden von der braunen Front wird es enger.
Auch das OLG Karlsruhe hält die Kennzeichnung von Räpple wegen dessen notorischer Hetzerei gegen den angeblichen deutschen "Schuldkult" als "erklärten...