Änderungen in der neuen Landescoronaverordnung
Ab heute dürfen in Baden-Württemberg Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmeter wieder öffnen. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Dabei müssen Hygieneauflagen und...
