Ukraine Flüchtlinge: Verlängert bis 4. März 2025
"Alle Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten nun automatisch bis 4. März 2025. Sie müssen dafür nicht extra verlängert werden."
Die Behörde der Stadt freut vor allem, über den...