Cum-Ex-Geschäfte von Banken waren strafbar
In einer Erklärung hat das Bonner Landgericht nun festgestellt, dass die Cum-Ex-Geschäfte der Banken grundsätzlich strafbar waren. Durch eine Besonderheit im Aktienrecht war es möglich, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einer...